UNTERNEHMENS- & GESELLSCHAFTSRECHT

UNTERNEHMENSRECHT
Im Unternehmensrecht bilden die Beratung und Betreuung von mittelständischen Unternehmen einen Schwerpunkt, sowohl Gründung von Unternehmen, Regelung von Unternehmens- und Vermögensnachfolge als auch die Übertragung von Unternehmen und Geschäftsanteilen. Beim Unternehmenskauf beraten und begleiten wir sowohl Käufer als auch Verkäufer und erstellen bzw. prüfen die erforderlichen Vertragsdokumente.
 

In der Insolvenz von Kunden und/oder Lieferanten übernehmen wir die nachhaltige Vertretung der Mandanteninteressen. 


GESELLSCHAFTSRECHT
Wir beraten und vertreten sowohl Personen- als auch Kapitalgesellschaften sowie deren Organe (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat) und Gesellschafter in allen Aspekten des Gesellschaftsrechts, insbesondere Errichten von und Ausscheiden aus Gesellschaften, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführer- und Vorstandsdienstverträgen.  
 

Bei Fragen zu Neugründungen, Abspaltungen, Verschmelzungen und Rechtsformwechsel geben wir die geforderten Antworten. 


Wir unterstützen bei der Abwicklung (Liquidation) einer Gesellschaft, auch wenn keine Insolvenz droht.

Die Probleme der Haftung von Geschäftsführern, Vorständen, faktischen Geschäftsführern und Gesellschaftern - gerade im Zuge einer Insolvenz der Gesellschaft - sind uns bestens vertraut, so dass wir Betroffene fundiert beraten und vertreten können.