INSOLVENZRECHT
Als erfahrene Fachanwälte für Insolvenzrechte kennen wir die Probleme und Gefahren, die mit dem Eintritt einer Unternehmenskrise regelmäßig entstehen. Wir wissen andererseits auch, welche Chancen das bundesdeutsche Insolvenz- und Sanierungsrecht bietet, ein Unternehmen vor oder in einem Insolvenzverfahren zu sanieren. Wir setzen uns für den Fortbestand erhaltungswürdiger Unternehmen ein und führen Unternehmer durch das Dickicht der einschlägigen Vorschriften.
Wir beherrschen die Spezialmaterie Anfechtungsrecht und verfügen über langjährige Erfahrung in der Geltendmachung wie in der Abwehr von Anfechtungsansprüchen, sei es nach Insolvenzordnung (InsO) oder nach Anfechtungsgesetz. Gleichermaßen erfahren sind wir im Aufspüren und der Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen die Organe der Gesellschaft wie umgekehrt in der Abwehr solcher Ansprüche im Interesse der Organe.
Die Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten in Insolvenzverfahren ist Bestandteil unserer täglichen Arbeit.
Wir vertreten Sie auch als Strafverteidiger, wenn Sie der strafbaren Insolvenzverschleppung und anderer Bankrottdelikte beschuldigt werden.