ESUG/STARUG

Mit der Reform des Insolvenzrechts und der Einführung des ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) am 01.03.2012 hat 
der Gesetzgeber den Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern in der Krise weitere rechtliche Möglichkeiten für eine Sanierung unter Insolvenzschutz an die Hand gegeben. 

Dieses Vorhaben ergänzte er durch das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, das zum 01.01.2021 in Kraft trat.  
Das StaRUG bietet erstmals einen gesetzlichen Rahmen zur Sanierung drohend zahlungsunfähiger Unternehmen außerhalb der Insolvenz. Diese können mithilfe eines Restrukturierungsplans Sanierungen unter Einbeziehung von Gläubigern auch gegen den Willen Einzelner umsetzen. 

Die Zahl der Verfahren unter Eigenverwaltung nimmt beständig zu und damit auch die Notwendigkeit der qualifizierten und fachkundigen Betreuung des in Schieflage geratenen Unternehmens. Neben betriebswirtschaftlichen und juristischen Fachkenntnissen ist unsere langjährige Erfahrung in der Praxis der Insolvenzverwaltung eine sehr gute Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung eines Insolvenzverfahrens in der Eigenverwaltung.  Bei Sanierungsvorhaben in Eigenverwaltungsverfahren sind wir als Berater des Unternehmens oder Sanierungsgeschäftsführer (CRO) tätig.


Unsere Kompetenz wird durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern  ergänzt.